Sehr geerter Gast, die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter
und der Fam. Mäder vom Friesenhof Wieratal als Gastgeber
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Friesenhof Wieratal , Wolperndorfer Ring 24, 04603 Nobitz
(gültig für alle Pensionszimmer und Ferienwohnungen)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmer, Unterkünften und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Friesenhof Wieratals.
1.2. Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friesenhof Wieratals
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Friesenhof Wieratal zustande. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird im Regelfall eine Anzahlung von 20 % auf den Gesamtpreis fällig. Der Friesenhof Wieratal bestätigt die Zimmerbuchung sofort oder innerhalb eines Werktages schriftlich mit der Post oder per eMail. Aus Zeitmangel gilt auch eine telefonische Bestätigung. Der Restbetrag ist am Anreisetag ohne mündliche Aufforderung zu begleichen. Ein Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Bei einer Absage (schriftlich per Post, E-Mail oder Fax) bis zu 8 Wochen vor dem Anreisetag wird die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 20,-- zurückgezahlt.
2.2. Vertragspartner sind der Friesenhof Wieratal und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Friesenhof Wieratal gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Friesenhof Wieratal eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Der Friesenhof Wieratal haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Friesenhof Wieratal beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Der Friesenhof Wieratal ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Friesenhof Wieratals zu bezahlen. Die gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Friesenhof Wieratals an Dritte.
3.3. Die Preise können von dem Friesenhof Wieratal ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Friesenhof Wieratals oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Friesenhof Wieratal zustimmt.
3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung 12 Monate und erhöht sich der von dem Friesenhof Wieratal allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Friesenhof Wieratal den vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
3.5. Der Friesenhof Wieratal ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
4. Rücktritt des Kunden
4.1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Friesenhof Wieratal geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Friesenhof Wieratals. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Friesenhof Wieratals oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Sofern zwischen dem Friesenhof Wieratal und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag schriftlich zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Friesenhof Wieratals auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich dem Friesenhof Wieratal gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Friesenhof Wieratals oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Die Storno-Gebühren werden wir folgt berechnet:
bis 30 Tage 10 % des Vertragspreises
29-14 Tage 30 % des Vertragspreises
13-7 Tage 50 % des Vertragspreises
ab 6 Tage 80 % des Vertragspreises
Bei Weitervermietung des Zimmers werden 10% Bearbeitungsgebühren berechnet.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Friesenhof Wieratal die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Rücktritt des Friesenhof Wieratal
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Friesenhof Wieratal in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach einem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Friesenhof Wieratals auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist der Friesenhof Wieratal ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist der Friesenhof Wieratal berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere von dem Friesenhof Wieratal nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. In der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
- der Friesenhof Wieratal begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt
5.4. Der Friesenhof Wieratal hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch.
6. Zimmerbestellung, -übergabe, - rücknahme
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Belegung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die angemietenden Zimmer des Friesenhof Wieratals bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Friesenhof Wieratal über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 % . Dem Kunden steht es frei, dem Friesenhof Wieratal nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
7. Haftung des Hotels/Herberge
7.1. Der Friesenhof Wieratal haftet für die Sorfgalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Friesenhof Wieratal zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Friesenhof Wieratal auftreten, wird der Friesenhof Wieratal bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. Für die unbeschränkte Haftung des Friesenhof Wieratal gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.3. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.4. Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Friesenhof Wieratal mit größter Sorgfalt behandelt. Der Friesenhof Wieratal übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben.
Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das deutsche Recht
8.2. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, berührt das nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für nichtige oder gegen geltendes Recht verstoßende Bedingungen treten statt dessen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch bei Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Friesenhof Wieratal. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Friesenhof Wieratal.